
37.2 - Vorbeugender Gefahrenschutz
Der vorbeugende Gefahrenschutz ist Teil der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Abteilung koordiniert dabei alle präventiven Brandschutzmaßnahmen und stellt das Bindeglied zwischen den rein baulichen Belangen und dem abwehrenden Brandschutz dar. Dabei werden die durch das Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) zugewiesenen Aufgaben einer Brandschutzdienststelle wahrgenommen.
Dazu stehen bei der Berufsfeuerwehr Koblenz sieben Feuerwehr- und ein Verwaltungsbeamter in den einzelnen aufgeführten Aufgabenbereichen zur Verfügung.
Abteilungsleiter
Meik Maxeiner
Brandamtsrat
Telefon: (0261) 40 40 4-58
Telefax: (0261) 40 40 4-40
eMail: meik(dot)maxeiner(at)feuerwehr(dot)koblenz(dot)de
Brandschutzgutachten und Bauleitplanung

Telefon: (0261) 40 40 4-59
Telefax: (0261) 40 40 4-40
eMail:

Stefan Veit
Brandoberinspektor
Telefon: (0261) 40 40 4-57
Telefax: (0261) 40 40 4-40
eMail: stefan(dot)veit(at)feuerwehr(dot)koblenz(dot)de
Wesentliche Schwerpunkte dieses Aufgabenbereiches ist es, innerhalb von Bauplanungs- und Baugenehmigungsverfahren vorbeugende bauliche, anlagentechnische und/ oder organisatorisch betriebliche Maßnahmen zu bewerten. Dies gilt insbesondere auch für Anlagen und Einrichtungen mit Gefahrstoffen, welche erhöhte Risiken und Gefahren im Brand- oder Störfall aufweisen.
Durch fachinformative Beratung von Bauherren, Architekten und Fachplaner sowie die Abgabe brandschutztechnischer Stellungnahmen bei Neuerrichtung, Umbau, Nutzungsänderungen und Erweiterungen von Gebäuden, an die entsprechende Behörde, werden diese Schutzziele erreicht.
Gefahrenverhütungsschau
Die Gefahrenverhütungsschau stellt eine wiederkehrende Überprüfung im Abstand von 5 Jahren an bestehenden besonderen Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen dar. Hierzu zählen Krankenhäuser, Alten- und Pflegeinrichtungen, Kindertagesstätten, Schulen und Beherbergungsstätten. Ziel ist die vorbeugende Abwehr von Gefahren durch Brände oder andere Gefahr bringende Ereignisse, die aufgrund ihrer Art, ihrer Nutzung, ihrer Lage oder ihres Zustandes ausgehen und im Schadensfall insbesondere eine Gefährdung von Personen hervorrufen können.
Die Überprüfung dient demnach der Feststellung, ob die baulichen Anlagen den Anforderungen im Hinblick auf die Sicherheit der Nutzer der Baulichkeiten, deren Selbstrettung im Brandfall und den Anforderungen für die Durchführung von Rettungsarbeiten und die Brandbekämpfung durch die Feuerwehr genügt.
Die Behebung festgestellter Mängel wird dabei durch eine Anordnung verfügt und im Rahmen der Nachschau überwacht.
Löschwasserversorgung
Zum Aufgabenbereich zählen insbesondere die Festlegung des notwendigen Löschwasserbedarfs für bauliche Anlagen und Einrichtungen im Rahmen der Bauleitplanung oder Baugenehmigungsverfahrens, um im Einsatzfall auf genügend Löschwasser zurückgreifen zu können. Die je nach Art der Nutzung eines Gebäudes erforderliche Wassermenge hängt im wesentlichen von der baulichen Nutzung, Beschaffenheit und der Gefahr der Brandausbreitung ab. Die Sicherstellung der Löschwasserversorgung ist im Landeswassergesetz geregelt.
Der Grundschutz für Wohngebiete, Gewerbegebiete, Mischgebiete und Industriegebiete ohne erhöhtes Sach- und Personenrisiko wird dabei in aller Regel aus dem örtlichen Trinkwassernetz sichergestellt. Für Objekte mit erhöhtem Brand- und/ oder Personenrisiko kann der volle Löschwasserbedarf nicht immer aus dem Trinkwassernetz sichergestellt werden, sodass dann im Einzelfall zusätzliche objektspezifische Maßnahmen zur Löschwasservorhaltung (z.B. Löschwasserteiche, Löschwasserbrunnen, etc.) erforderlich sind.
Brandsicherheitswachdienst
Die Bereitstellung von Sicherheitswachen ist ein Mittel zur Vorbereitung der Gefahrenabwehr, dessen Aufgaben sich aus zahlreichen Vorschriften und Regeln ergeben. Zweckmäßigerweise wird bei brandgefährlichen Vorgängen oder Arbeitsprozessen, wo ein schnelles Eingreifen von Hilfskräften zur sofortigen Gefahrenbeseitigung erforderlich ist, eine Sicherheitswache eingesetzt. Gleichermaßen ist die Vorhaltung einer Sicherheitswache in Versammlungsstätten unabdingbar, da eine Vielzahl von Menschen unmittelbar durch auftretende Gefahren bedroht werden.
Die Gefahrenabwehr kann sich dabei nur auf die Einleitung der ersten wichtigsten Maßnahmen beschränken. Hierunter zählen insbesondere die Nachalarmierung weiterer Einsatzkräfte und die unmittelbare Bekämpfung der Gefahr mit allen vor Ort zur Verfügung stehenden Einrichtungen und Gegenstände.
Aufgrund von Erfahrungswerten und aus Ergebnissen einer Gefahrenanalyse wird entschieden, ob und in welchem Umfang eine Brandsicherheitswache erforderlich ist. Dem Aufgabenbereich obliegt die Koordinierung und Festlegung über Art und Umfang der Sicherheitswache.
Objektbezogene Alarm- und Einsatzplanung Veranstaltungen
Innerhalb dieses Aufgabenbereiches wird sich mit der objektorientierten Einsatzplanung beschäftigt. Hierzu zählen unter anderem Objekte, welche über radioaktive Strahler (z.B. radiologische Praxiskliniken) oder über Gefahrstoffe mit erhöhter Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung verfügen, für die gemäß Strahlenschutzverordnung und der Richtlinie 96/82/EG (SEVESO II) Einsatzpläne vorzuhalten sind. Im Vordergrund steht dabei die Bearbeitung von externen Notfallplänen für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen und Erarbeitung von einsatztaktischen Verhaltensregeln im Gefahrenfall, die sich aus den spezifischen Objekteigenschaften ergeben.
Darüber hinaus werden brandschutztechnische Stellungnahmen zu Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen angefertigt, worin die Aspekte des abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzes berücksichtigt werden.
Brandmeldeanlagen, Feuerwehreinsatzpläne

Manfred Morschhäuser
Oberbrandmeister
Telefon: (0261) 40 40 4-56
Telefax: (0261) 40 40 4-40
eMail: manfred(dot)morschhaeuser(at)feuerwehr(dot)koblenz(dot)de

Christian Albrecht
Oberbrandmeister
Telefon: (0261) 40 40 4-56
Telefax: (0261) 40 40 4-40
eMail: christian(dot)albrecht(at)feuerwehr(dot)koblenz(dot)de
Für bestimmte bauliche Anlagen entsteht aufgrund von Regelungen in Sonderbauvorschriften die Notwendigkeit des Einbaus einer Brandmeldeanlage. Des Weiteren können Brandmeldeanlagen notwendig sein, wenn bei Objekten mit erhöhtem Brand- und/ oder Personenrisiko von Vorgaben der Landesbauordnung abgewichen werden soll. Bei Objekten mit Brandmeldeanlage ist grundsätzlich die Vorhaltung von Feuerwehreinsatzplänen erforderlich, um im Einsatzfall auf einsatzrelevante Schwerpunkte richtig und schnell reagieren zu können. Sie sind Bestandteil der Baugenehmigung, und somit ist es die Pflicht des Betreibers des Objektes, diese zu erstellen und bei Änderungen zu aktualisieren.
Im Aufgabenbereich werden diese Belange bearbeitet und die Feuerwehrpläne mit einsatztaktischen Besonderheiten ergänzt.
Gebäudeunterhaltung Feuerwache, Feuerwehrgerätehäuser und Schutzräume

Hans Krischer
Technischer Amtsinspektor
Telefon: (0261) 40 40 4-36
Telefax: (0261) 40 40 4-905
eMail: hans(dot)krischer(at)feuerwehr(dot)koblenz(dot)de
Der Aufgabenbereich ist gesamtverantwortlich für die Bauunterhaltung der Hauptfeuerwache in der Schlachthofstraße sowie der 12 Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr.
Weiterhin wird von diesem Aufgabenbereich die zentrale Verwaltung und Unterhaltung der im Stadtgebiet vorgehaltenen 12 öffentlichen Schutzbauwerke wahrgenommen.
Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Karl-Heinz Marx
Hauptbrandmeister
Telefon: (0261) 40 40 4-816
Telefax: (0261) 40 40 4-905
eMail: karl-heinz(dot)marx(at)feuerwehr(dot)koblenz(dot)de

Bernd Schmidt
Oberbrandmeister
Telefon: (0261) 40 40 4-816
Telefax: (0261) 40 40 4-905
eMail: bernd(dot)schmidt(at)feuerwehr(dot)koblenz(dot)de
Der Aufgabenbereich ist gesamtverantwortlich für die Erstellung von Sicherheits- und Gefahrenanalysen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung, für die Bediensteten des Amtes 37 sowie der ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr.
Aktuelle Informationen
Feuerwehr Koblenz beendet den Hochwassereinsatz
Die Feuerwehr Koblenz hat den ersten Hochwassereinsatz für 2012 beendet. Alle Straßen sind wieder freigegeben.
100-jähriges Jubiläum
Besuchen Sie auch unsere Jubiläumseite mit umfangreichen Informationen zu allen Veranstaltungen.
Externe Links
Bauvorschriften und Gesetze: Ministerium der Finanzen, Rheinland-Pfalz

