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Behörde - Amt 37

Im Amt für Brand- und Katastrophenschutz sind die Aufgaben nach dem Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) zusammengefasst für:

  • den abwehrenden Brandschutz
  • den vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz
  • die allgemeine Hilfe durch den Einsatz der Feuerwehr
  • den Katastrophenschutz einschl. Hochwasser
  • den Zivilschutz

Amt für Brand- und Katastrophenschutz

Im Sprachgebrauch wird das Amt 37 auch vereinfacht als "Feuerwehr Koblenz" bezeichnet, hier liegt u.a. auch die Verantwortung für den Einsatz bei

  • der Berufsfeuerwehr Koblenz
  • den Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr Koblenz
  • der Einheit des Katastrophenschutzes
    - Sanitätsdienst beim DRK
    - Betreuungsdienst beim MHD
    - unterstützende Wasserrettung bei der DLRG
    - Gruppe Organisatorische Leiter im San-Dienst
    - Gruppe Leitender Notärzte im San-Dienst
  • der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)

Die Aufgaben-, bzw. Sachgebiete entnehmen Sie bitte dem Organigramm des Amts für Brand- und Katastrophenschutz

 

 

 

Aktuelle Informationen

Feuerwehr Koblenz beendet den Hochwassereinsatz

Die Feuerwehr Koblenz hat den ersten Hochwassereinsatz für 2012 beendet. Alle Straßen sind wieder freigegeben.

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100-jähriges Jubiläum

Besuchen Sie auch unsere Jubiläumseite mit umfangreichen Informationen zu allen Veranstaltungen.

100 Jahre Berufsfeuerwehr Koblenz

 

Externe Links

LBKG - Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz

 

Downloads

 Organigramm - Amt für Brand- und Katastrophenschutz