
Behörde - Amt 37
Im Amt für Brand- und Katastrophenschutz sind die Aufgaben nach dem Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) zusammengefasst für:
- den abwehrenden Brandschutz
- den vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz
- die allgemeine Hilfe durch den Einsatz der Feuerwehr
- den Katastrophenschutz einschl. Hochwasser
- den Zivilschutz

Im Sprachgebrauch wird das Amt 37 auch vereinfacht als "Feuerwehr Koblenz" bezeichnet, hier liegt u.a. auch die Verantwortung für den Einsatz bei
- der Berufsfeuerwehr Koblenz
- den Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr Koblenz
- der Einheit des Katastrophenschutzes
- Sanitätsdienst beim DRK
- Betreuungsdienst beim MHD
- unterstützende Wasserrettung bei der DLRG
- Gruppe Organisatorische Leiter im San-Dienst
- Gruppe Leitender Notärzte im San-Dienst - der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)
Die Aufgaben-, bzw. Sachgebiete entnehmen Sie bitte dem Organigramm des Amts für Brand- und Katastrophenschutz
Aktuelle Informationen
Feuerwehr Koblenz beendet den Hochwassereinsatz
Die Feuerwehr Koblenz hat den ersten Hochwassereinsatz für 2012 beendet. Alle Straßen sind wieder freigegeben.
100-jähriges Jubiläum
Besuchen Sie auch unsere Jubiläumseite mit umfangreichen Informationen zu allen Veranstaltungen.
Externe Links
LBKG - Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Downloads
Organigramm - Amt für Brand- und Katastrophenschutz

